bfg für Auflösung der Finanzämter in München


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Abgeschickt von Ich am 02 Oktober, 2007 um 17:58:10:

Antwort auf: Re: Auslagerung von Teilen der Münchner Finanzämter von Muc am 02 Oktober, 2007 um 17:55:31:

Bayerische Finanzgewerkschaft fordert Aufgabenverlagerung statt Mammutbehörde in München
(27.09.2007)

Die Situation der Steuerverwaltung in Bayern ist gekennzeichnet von massivem Personalmangel bei gleichzeitig immer stärker zunehmender Arbeitsbelastung. Diese rührt einerseits von der permanenten Änderung und – entgegen der medialen Diskussion – laufenden Komplizierung des Steuerrechts, andererseits aber auch von der Zunahme der Steuerfallzahlen, insbesondere im Bereich gewerblicher Einkünfte. Die seit Jahren erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung in Bayern hat nicht unwesentlich zu dieser Aufgabenmehrung beigetragen, ohne dass dem bei der Personalausstattung Rechnung getragen worden wäre. Vergleicht man die Steuerverwaltungen der Bundesländer miteinander, wird deutlich, dass die Aufgaben des Steuervollzugs proportional nirgends mit so wenig Personal bewältigt werden. Welch außerordentliche Entwicklung der Großraum München genommen hat, wird zunehmend auch beim Zusammenwachsen der früheren Oberfinanzbezirke München und Nürnberg im Landesamt für Steuern offenbar. Die Verwaltung versucht nun mit einem einheitlichen Stellenplan und einheitlich berechnetem Zuteilungssoll die besonderen Münchner Defizite gleichmäßig über das Land zu verteilen. Die Bayerische Finanzgewerkschaft hält diesen Ansatz der Problemlösung für unzureichend und für die Beschäftigten demotivierend. Sie spricht sich deshalb vor diesem Hintergrund für die dringend notwendige Verbesserung der Stellensituation aus.

Eine weitere zentrale Schwierigkeit ist die Nachwuchsgewinnung in München. Seit Jahren kann der Nachwuchsbedarf im Großraum München nur durch Einstellungen und Zuversetzungen bzw. Erstanstellungen aus anderen Regionen – einigermaßen – gedeckt werden. Wegen der hohen Wohnraumpreise und der familiären Bindungen in die Heimatregionen fühlen sich in der Folge viele Hundert Beschäftigte unzufrieden mit ihrer Verwendung in der Landeshauptstadt. Mehr als 550 Versetzungsanträge aus den Münchner Finanzämtern heraus, spiegeln diese Situation sogar nur ansatzweise wieder.

Verbessert werden kann diese Situation nach Ansicht der Bayerischen Finanzgewerkschaft nur, wenn verstärkt Arbeit dorthin verlagert wird, wo es genügend Personal gibt. Die bfg sieht dafür auch nach der von ihr begrüßten Verlagerung der Finanzkasse noch ein weites Feld. So ist es technisch zweifelsohne sehr leicht möglich, all die Tätigkeiten aus München heraus zu verlagern, die heute schon im Rahmen von Telearbeit (Wohnraumarbeit) bearbeitet werden können. Dies sind neben der Arbeitnehmerveranlagung insbesondere die Rechtsbehelfsstellen und die Betriebsprüfung. Aber auch die großen Bereiche der Veranlagung (Allgemeine Veranlagungsstellen und Körperschaftsteuerveranlagung) können hier angesichts minimalen Parteiverkehrs und fortschreitender Technisierung kein Tabu sein.

Demgegenüber sieht die Bayerische Finanzgewerkschaft weder in der beabsichtigten Neuorganisation der Münchner Finanzämter noch in der geplanten Veränderung der Einstellungsregeln hin zu einer bayernweiten Anstellung der Nachwuchskräfte einen Ansatz zur Verbesserung der Münchner Verhältnisse.

Nach unseren Informationen ist beabsichtigt, sämtliche Münchner Steuerbehörden an einem Standort (Neubau in der Deroystraße) zusammenzuführen und alle bisherigen Münchner Finanzämter unter eine einheitliche Leitung zu stellen. Durch die Gründung dieser Mammutbehörde werden aus Sicht der bfg die Münchner Personalprobleme in keiner Weise gelöst. Selbst der Versuch, durch Gründung eines Finanzamts für Betriebsprüfung die durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof und die Interventionen des Bundesfinanzministeriums aufgedeckten Schwierigkeiten bei der Konzernprüfung zu beheben, wird ins Leere gehen, wenn nicht die finanzielle Situation der Betriebsprüfer verbessert wird, deren Verhandlungspartner namhafte Kanzleien und Vorstände großer Firmen sind.

Nach Ansicht der Bayerischen Finanzgewerkschaft sollten vor der konkreten Planung eines viele Millionen Euro teuren Neubaus in der Deroystraße alle Möglichkeiten weiterer Aufgabenverlagerungen geprüft werden. Es macht keinen Sinn, den dauerhaften, mit all den personellen Problemen behafteten Verbleib der Verwaltung in München gewissermaßen in Beton zu gießen.

Auch die von der Verwaltung beabsichtigte Änderung der Anstellungsregeln für Nachwuchskräfte kann nichts zur Verbesserung der Situation beitragen - im Gegenteil. Wenn, wie geplant, Steuer- und Finanzanwärter aus Nordbayern nach Ablegung der Anstellungsprüfung mit einer Verwendung in München rechnen müssen – während ihre Verwendung bisher auf den nordbayerischen Raum begrenzt war - , wird der Kreis der Unzufriedenen und die Zahl der Abgänge aus der Verwaltung wohl eher wachsen. Zudem besteht die große Gefahr, dass sich nordbayerische Schulabgänger angesichts der Wahrscheinlichkeit einer späteren Verwendung in München (oder einem südbayerischen Randlage-Amt wie Lindau) überhaupt nicht mehr für die Finanzverwaltung entscheiden könnten!

Und dies in einer sich am Ausbildungsmarkt abzeichnenden Entwicklung zunehmender Nachfrage der Wirtschaft nach Schulabgängern, was die Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst eh bald schwierig machen wird.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bayerische Finanzgewerkschaft, alle Möglichkeiten weiterer Aufgabenverlagerungen zu prüfen und durch entsprechende Maßnahmen für eine Umsetzung des Mottos „die Arbeit zu den Menschen bringen“ zu sorgen.




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